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Zur Medienmitteilung des Komitees vom 15. Mai 2022

Bei der Volksabstimmung über das geänderte Transplantationsgesetz geht es nicht um eine Diskussion Pro und Contra Organspende, sondern um die Diskussion der Regelung der Organgewinnung. Zudem: Es ist unbestritten, dass eine Erhöhung der Spenderzahl erwünscht ist. Die Widerspruchsregelung aber ist ein inakzeptables Mittel, weil sie medizinethische und verfassungsrechtliche Grundsätze verletzt. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Auch fehlt der wissenschaftliche Nachweis, dass sie zu mehr Spenden führt.

Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

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Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung verletzt dieses in der Bundesverfassung (Art. 10 Abs.2) garantierte Menschenrecht. Sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung.

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Organspender sterben immer an einem plötzlichen Ereignis (Unfall, Hirnblutung). Die Angehörigen sind im Schock und können nicht klar denken. Wird die Organspende zum Regelfall, wird zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie überrumpelt werden und später, nachdem sie sich genauer informiert haben, ihren Entscheid bitter bereuen.

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Es ist völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (v.a. aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie hätten widersprechen müssen.

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Es stimmt nicht, dass die Widerspruchsregelung der Grund für die hohe Spenderate in anderen Ländern ist. Gemäss mehreren Studien lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Spenden führt.

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Der eigene Körper gehört zum Persönlichsten, was der Mensch hat. Daher braucht es zu jeder medizinischen Handlung, selbst zu einer Blutentnahme oder Impfung, eine ausdrückliche Zustimmung. Bei grösseren Eingriffen braucht es sogar eine Unterschrift. Der Staat darf Sterbende nicht wie ein Ersatzteillager behandeln und sich bedienen, ohne gefragt zu haben. Bereits Kindern lernt man, dass sie fragen müssen, wenn sie etwas haben wollen. Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

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Es darf nicht sein, dass das Menschenrecht auf Unversehrtheit des Körpers nur noch gilt, wenn es eingefordert wird. Das wäre so, als müsste man an seiner Wohnungstüre einen Hinweis anbringen, dass hier nicht eingebrochen werden darf. Die Widerspruchsregelung verletzt dieses in der Bundesverfassung (Art. 10 Abs.2) garantierte Menschenrecht. Sie ist ein Angriff auf unsere freiheitliche Grundordnung.

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Organspender sterben immer an einem plötzlichen Ereignis (Unfall, Hirnblutung). Die Angehörigen sind im Schock und können nicht klar denken. Wird die Organspende zum Regelfall, wird zusätzlicher Druck auf die Angehörigen ausgeübt, einer Spende zuzustimmen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass sie überrumpelt werden und später, nachdem sie sich genauer informiert haben, ihren Entscheid bitter bereuen.

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Es ist völlig unrealistisch, dass die 6 Millionen erwachsenen Einwohner der Schweiz lückenlos informiert werden können, dass sie widersprechen und sich in ein Register eintragen müssen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollen. Die Widerspruchsregelung würde unweigerlich dazu führen, dass Personen (v.a. aus bildungsfernen, sozial schwachen Schichten) gegen ihren Willen Organe entnommen werden, weil sie zu Lebzeiten nicht wussten, dass sie hätten widersprechen müssen.

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Es stimmt nicht, dass die Widerspruchsregelung der Grund für die hohe Spenderate in anderen Ländern ist. Gemäss mehreren Studien lässt sich nicht wissenschaftlich nachweisen, dass die Widerspruchsregelung zu mehr Spenden führt.

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Wer mein Herz will, muss mich fragen

Einem Menschen dürfen keine Organe entnommen werden, wenn dieser nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Das in der Verfassung garantierte Recht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit muss gewahrt werden.

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Im Abstimmungskampf gegen die unethische Widerspruchsregelung – wahrlich ein Kampf «David gegen Goliath» – ist unser kleines Komitee auf jede Unterstützung angewiesen.

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NEIN am 15. Mai 2022!

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Kontakt

Abstimmungskomitee
«NEIN zur Organentnahme ohne Zustimmung»
Kellersriedweg 10
2503 Biel/Bienne

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